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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. 1211/21-0

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 30. März 1982, II/1-M-175/1-82, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, der Gemeinde Burgschleinitz-Kühnring, Verwaltungsbezirk Horn, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“Ein geteilter Schild oben Blau, unten im goldenen Feld vier schwarze Balken, belegt mit einem silbernen rotbewehrten Adler.”

Zugleich werden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, die vom Gemeinderat der Gemeinde Burgschleinitz-Kühnring festgesetzen Gemeindefarben “Blau-Weiß-Schwarz” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.