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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. 1212/99-0

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 12. März 2002, Zl. IVW3-M-3184201/003, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12, der Gemeinde Bürg-Vöstenhof das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“In Silber ein von rechts nach links ansteigender grüner Berg, darin über geflutetem blauem Schildfuß mit drei silbernen Wellenleisten auf grünem Boden eine goldene gequaderte Zinnenmauer und ein goldener Torturm mit Satteldach, schwarz geöffnetem Tor und zwei schwarzen Fensteröffnungen.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12, die vom Gemeinderat der Gemeinde Bürg-Vöstenhof festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Gelb-Blau” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.