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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. 1211/73-0

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, wird kundgemacht:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 16. April 1985, II/1-M-394-1985, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, der Gemeinde Brand-Laaben, Verwaltungsbezirk St. Pölten, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In einem durch einen silbernen Balken schräglinks von Grün auf Rot geteilten Schild oben eine aus der Schildesteilung emporwachsende goldene Warte, unten ein goldener mit schwarzen Griffen versehener Glasbläserstab, überdeckt von einem goldenen Krug.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Brand-Laaben festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Weiß-Rot” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.