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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. 1210/5-0

Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 2. Mai 1972, GZ. II/1-2891-1972, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 369/1965, der Marktgemeinde Bockfließ, politischer Bezirk Mistelbach, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

In einem von Silber auf Schwarz schräglinks geteilten Schild, ein zum Sprunge ansetzender Geißbock in gewechselten Farben, der in seinem Maul eine grüne Weinranke mit ebensolcher Traube hält.

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Bockfließ festgesetzten Gemeindefarben “Schwarz-Weiß-Grün” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.