Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 24. Juni 1980, II/1-M-331/1-80, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–2, der Gemeinde Biedermannsdorf, Verw. Bezirk Mödling, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“Ein durch eine gestürzte goldene, mit einer blauen Lilie belegte Spitze gespaltener roter Schild.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Biedermannsdorf festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Gelb-Blau” genehmigt.