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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. 1212/83-0

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 5. Juli 1999, Zl. IVW3-M-3070301/002-99, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9, der Gemeinde Berg das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“In Blau unter goldener Laubkrone ein roter, mit einer goldenen Leiste gesäumter Hügel, darin ein aus dem Schildfuß wachsendes goldenes Rad, aus dem wiederum eine dreiblättrige, zwei Trauben tragende goldene Weinrebe wächst.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9, die vom Gemeinderat der Gemeinde Berg festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Gelb-Rot” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.