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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. 1211/29-0

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 25. Mai 1982, II/1-M-9-82, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, der Gemeinde Behamberg, Verwaltungsbezirk Amstetten, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In einem roten Schild, ein auf einem grünen Dreiberg stehender, rechtsgewendeter, aufgerichteter, doppelschweifiger silberner Löwe, der mit einer goldenen Krone bekrönt ist.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der Nö Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Behamberg festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Weiß-Grün” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.