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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl. 1210/20-0

Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 18. Juni 1974, GZ II/1-3484-1974, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–0, der Gemeinde Bad Schönau, politischer Bezirk Wr. Neustadt, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

In einem goldenen Schild ein roter Pfahl, belegt mit einem silbernen blauen Brunnen, aus welchem eine silberne, mit Luftblasen durchsetzte Wasserfontäne emporsteigt.

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Bad Schönau festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Gelb-Rot” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.