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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. 1211/35-0

NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 28. September 1982 gemäß , II/1-M-7-82, LGBl. 1000-4, der Gemeinde Ardagger, Verwaltungsbezirk Amstetten, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In einem blauen Schild, gekreuzt Haken und Ruder in Silber, belegt mit einem, aus einem weiß-rot-weißen Bindenschild entspringenden, zweifach gegabelten, naturfarbenen braunen Baumstamm.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Ardagger festgesetzten Gemeindefarben “blau-weiß” genehmigt

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.