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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. 1213/2-0

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 18. Juni 2002, Zl. IVW3-M-3060101/003, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12, der Gemeinde Alland das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“In Grün über einem blauen, von silbernen Leisten gesäumten Wellenbalken im Schildfuß, rechts aus dem Schildrand wachsend ein silberner Felsen, links eine goldene Baumhasel.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12, die vom Gemeinderat der Gemeinde Alland festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Gelb“ genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.