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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl. 1213/13-0

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 6. Juli 2004, Zl. IVW3-M-3130201/002-2004, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12, der Marktgemeinde Albrechtsberg an der Großen Krems das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“Ein grüner Schild, über geflutetem blauem Schildfuß mit drei silbernen Wellenfäden durch eine silberne Leiste gespalten, vorne schräggekreuzt ein goldenes gestürztes Schwert und ein goldener Palmzweig, hinten übereinander drei goldene sechsstrahlige Sterne.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12, die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Albrechtsberg an der Großen Krems festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Gelb-Blau” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.