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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. 1213/22-0

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–14:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 17. März 2009, Zl. IVW3-M-3080101/001-2009, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–14, der Gemeinde Aderklaa das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“Im schräglinks geteilten Schild oben in Gold ein blaues Dreieck, belegt mit einem goldenen, oben und am Querholz zugespitzten Kreuz, unten in Grün eine goldene, aus sieben Ähren bestehende Korngarbe.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–14, die vom Gemeinderat der Gemeinde Aderklaa festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Gold-Grün” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.