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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. 1212/41-0

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–6:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 2. Juli 1993, Zl. II/1-M-330-93, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–6, der Gemeinde Achau das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“In Gold über vier blauen Wellenbalken ein schräglinks gerichteter grüner Eichenzweig mit vier Blättern und drei Eicheln.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Achau festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Gelb-Grün” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.