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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. 2002/2-0

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung hat am 27. August 2013 aufgrund des § 17 des NÖ Gemeinde-Personalvertretungsgesetzes, LGBl. 2002–9, veordnet:

Für die Wahl der Organe der Personalvertretung für die Bediensteten der Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Niederösterreich wird als Wahltag

Donnerstag, der 12. Juni 2014

festgelegt.

Für Dienststellen im Turnusdienst wird als zweiter Wahltag

Mittwoch, der 11. Juni 2014

festgelegt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.