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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. II Nr. 13/2025

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 43 Abs. 2 des Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetzes 2014 – HSG 2014, BGBl. I Nr. 45/2014, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 146/2023, wird verordnet:

Wahltage

. Als Wahltage für die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2025 werden Dienstag, 13. Mai 2025, Mittwoch, 14. Mai 2025, und Donnerstag, 15. Mai 2025, festgelegt.

Fristen und Zeitpunkte

. Folgende Fristen und Zeitpunkte sind einzuhalten:

25. März 2025 (sieben Wochen vor dem ersten Wahltag)

– Stichtag für die Wahlberechtigung (§ 47 Abs. 5 des Hochschülerinnen- und Hochschüler-schaftsgesetzes 2014 – HSG 2014, BGBl. I Nr. 45/2014, in der jeweils geltenden Fassung und § 14 der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlordnung 2014 – HSWO 2014, in der jeweils geltenden Fassung)

– Beginn der Einbringungsfrist für Wahlvorschläge ()

– Beginn der Einbringungsfrist für Kandidaturen ()

27. März 2025 (zweiter Werktag nach Ablauf des Stichtages)

Ende der Frist für die Übermittlung der Daten gemäß an die Wahlkommission der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft ()

3. April 2025 (sechs Wochen vor dem letzten Wahltag)

– Beginn der Frist zur Einsichtnahme in die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 19 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 1 HSWO 2014)

– Beginn der Frist für die Einbringung schriftlicher Einsprüche gegen die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 20 Abs. 1 in Verbindung mit )

– Beginn der Frist zur Beantragung einer Wahlkarte ()

8. April 2025 (fünf Wochen vor dem ersten Wahltag)

– Ende der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge ()

– Ende der Frist zur Einsichtnahme in die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 19 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 1 HSWO 2014)

– Ende der Frist für die Einbringung schriftlicher Einsprüche gegen die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 20 Abs. 1 in Verbindung mit )

11. April 2025 (binnen drei Werktagen ab Ende der Frist zur Einsichtnahme)

letzter Zeitpunkt für Entscheidungen über Einsprüche gegen die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse ()

15. April 2025 (vier Wochen vor dem ersten Wahltag)

– letzter Zeitpunkt für die Vorlage der Verbesserungen von Wahlvorschlägen ()

– letzter Zeitpunkt für die Zurückziehung von Wahlvorschlägen ()

– letzter Zeitpunkt für die Zurückziehung von Unterstützungserklärungen bei Wahlvorschlägen ()

– letzter Zeitpunkt für die Herstellung des Einvernehmens über unterscheidende Bezeichnungen der Wahlvorschläge ()

17. April 2025 (vier Wochen vor dem letzten Wahltag)

– Ende der Einreichungsfrist für Kandidaturen ()

– letzte Möglichkeit der Beschlussfassung über die Einrichtung von Unterkommissionen und deren Wirkungsbereiche ()

– letzter Zeitpunkt für die Erstellung der Stimmzettel für die Wahl der Hochschulvertretungen und Übermittlung an die Wahlkommission der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft ()

22. April 2025 (drei Wochen vor dem ersten Wahltag)

– letzter Zeitpunkt für die Vorlage der Verbesserungen von Kandidaturen ()

– letzter Zeitpunkt für die Zurückziehung einer Kandidatur ( und 3 HSWO 2014)

– letzter Zeitpunkt für die Verlautbarung der zugelassenen Wahlvorschläge ()

– letzter Zeitpunkt der Feststellung der Zahl der für jedes Organ zu vergebenden Mandate; gleichzeitig mit der Veröffentlichung der Wahlvorschläge ()

29. April 2025 (zwei Wochen vor dem ersten Wahltag)

– letzter Zeitpunkt für die Verlautbarung der zugelassenen Kandidaturen ()

– letzter Zeitpunkt für die Verlautbarung der Wahlzeiten und Wahllokale ()

6. Mai 2025 (eine Woche vor dem ersten Wahltag)

– Ende der Frist zur Beantragung einer Wahlkarte ()

– letzter Zeitpunkt für die Veranlassung des Druckes der Stimmzettel ()

9. Mai 2025 und/oder 10. Mai 2025

 Die Wahlkommissionen oder Unterwahl-kommissionen an Bildungseinrichtungen gemäß bis 5 HSG 2014, an denen berufsbegleitende Studien oder duale Studiengänge eingerichtet sind, sind berechtigt, den ersten und/oder den zweiten Wahltag auf Freitag bzw. Samstag der der Wahl vorangehenden Woche vorzuziehen ().

12. Mai 2025 (ein Tag vor dem ersten Wahltag) bzw. bei vorgezogenen Wahltagen: 8. Mai 2025 oder 9. Mai 2025

letzter Zeitpunkt für die Herstellung der papierbasierten Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse ()

13. Mai 2025

erster Wahltag

13. Mai 2025 bzw. bei vorgezogenen Wahltagen: 8. Mai 2025 oder 9. Mai 2025

 letzter Zeitpunkt für die Konstituierung der Unterkommissionen ()

14. Mai 2025

– zweiter Wahltag

– rückübermittelte Wahlkarten müssen bis 18.00 Uhr bei der Wahlkommission der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft eingelangt sein, um in die Ergebnisermittlung einbezogen zu werden ()

15. Mai 2025

– dritter Wahltag

– erster Zeitpunkt für die Verlautbarung der Wahlergebnisse

22. Mai 2025 (eine Woche ab dem letzten Wahltag)

– letzter Zeitpunkt für die Verlautbarung der Wahlergebnisse ( und )

– letzter Zeitpunkt für die Zuweisung der Mandate ()

– letzter Zeitpunkt für die Verständigung der Gewählten; gleichzeitig mit Verlautbarung des Wahlergebnisses ( und )

binnen drei Tagen nach Verlautbarung des jeweiligen Wahlergebnisses

letzter Zeitpunkt der Ablehnung der Wahl durch die gewählte Mandatarin oder den gewählten Mandatar ()

binnen zwei Wochen ab Verlautbarung des jeweiligen Wahlergebnisses

– Möglichkeit des Einspruchs gegen die Wahl der Bundesvertretung ()

– Möglichkeit von Einsprüchen gegen die Wahlen der Hochschulvertretungen und der Studienvertretungen ()

1. Juli 2025

Beginn der neuen Funktionsperiode (, und )

Außerkrafttreten

. Mit Verlautbarung der Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über die Wahltage der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2025, BGBl. II Nr. 13/2025, tritt die Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über die Wahltage der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2023, BGBl. II Nr. 32/2023, außer Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. II Nr. 13/2025 · Stammfassungkundgemacht am 31.01.2025

Fassungen ab: 01.02.2025

Erfasste Bestimmungen: § 1, § 2, § 3

Wahltage der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2025

BGBl. II Nr. 13/2025

In der amtlichen Quelle sind keine parlamentarischen Materialien angegeben.