. Die Wahlen in sämtliche Organe der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft, der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften und in die Hochschulvertretungen und Studienvertretungen an Bildungseinrichtungen, an denen keine Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft eingerichtet ist, können im Jahr 2019, abweichend von § 43 Abs. 2 erster Satz des Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetzes 2014 – HSG 2014, auch von Montag bis Mittwoch einer Woche durchgeführt werden.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: BGBl. I Nr. 10/2019
Präambel/Promulgationsklausel
Der Nationalrat hat beschlossen:
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
BGBl. I Nr. 10/2019 · Stammfassungkundgemacht am 15.01.2019
Fassungen ab: 16.01.2019
Erfasste Bestimmungen: § 1
Wahltage der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2019
BGBl. I Nr. 10/2019 ↗