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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Kriegsmaterial

. Kriegsmaterial sind die auf Grund des des Bundesgesetzes über die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Kriegsmaterial, BGBl. Nr. 540/1977, durch Verordnung bestimmten Waffen, Munitions- und Ausrüstungsgegenstände.