Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anwendung von Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes 1979

. (1) Für die Bedienstete gelten , 1a und 2, § 10a sowie des Mutterschutzgesetzes 1979 sinngemäß.

(2) Für die Bedienstete, die nicht in einem Betrieb tätig ist, gelten §§ 2a bis 9 des Mutterschutzgesetzes 1979 sinngemäß.