Ausübung der Verwaltungsgerichtsbarkeit
. Soweit die Bundes- oder Landesgesetze nicht die Entscheidung durch den Senat vorsehen, entscheidet das Verwaltungsgericht durch Einzelrichter (Rechtspfleger).
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Ausübung der Verwaltungsgerichtsbarkeit
. Soweit die Bundes- oder Landesgesetze nicht die Entscheidung durch den Senat vorsehen, entscheidet das Verwaltungsgericht durch Einzelrichter (Rechtspfleger).