Befangenheit
. Mitglieder des Verwaltungsgerichtes, fachkundige Laienrichter und Rechtspfleger haben sich unter Anzeige an den Präsidenten der Ausübung ihres Amtes wegen Befangenheit zu enthalten.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Historische Fassung vom 19.09.2026 – nicht die heutige Gesamtfassung.
Heutige Fassung öffnenBefangenheit
. Mitglieder des Verwaltungsgerichtes, fachkundige Laienrichter und Rechtspfleger haben sich unter Anzeige an den Präsidenten der Ausübung ihres Amtes wegen Befangenheit zu enthalten.