Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Historische Fassung vom 21.09.2026 – nicht die heutige Gesamtfassung.

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Verhängung einer Geldstrafe

. Abgesehen von Organstrafverfügungen ist mindestens eine Geldstrafe von 7 Euro zu verhängen.