Weiterleitung ausländischer länderbezogener Berichte an die zuständigen Abgabenbehörden
. Von ausländischen Behörden eingehende länderbezogene Berichte werden vom Bundesminister für Finanzen an die zuständigen Abgabenbehörden weiter geleitet.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Weiterleitung ausländischer länderbezogener Berichte an die zuständigen Abgabenbehörden
. Von ausländischen Behörden eingehende länderbezogene Berichte werden vom Bundesminister für Finanzen an die zuständigen Abgabenbehörden weiter geleitet.