Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weiterleitung ausländischer länderbezogener Berichte an die zuständigen Abgabenbehörden

. Von ausländischen Behörden eingehende länderbezogene Berichte werden vom Bundesminister für Finanzen an die zuständigen Abgabenbehörden weiter geleitet.