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Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl Nr 30/2016

Änderung

LGBl Nr 105/2020

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 9c des Katastrophenhilfegesetzes, LGBl Nr 3/1975, in der geltenden Fassung wird verordnet:

Anwendung der Industrieunfallverordnung 2015 und der Störfallinformationsverordnung

Für nicht bundesrechtlich geregelte Seveso-Betriebe gemäß § 9c Katastrophenhilfegesetz finden die Bestimmungen der bis 11 der Industrieunfallverordnung 2015 – IUV 2015, BGBl II Nr 229, sowie die Bestimmungen der bis 5 der Störfallinformationsverordnung – StIV, BGBl Nr 391/1994 idF BGBl II Nr 191/2016, sinngemäß Anwendung.

Umsetzungshinweis

Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates (ABl Nr L 197 vom 24. Juli 2012).

Inkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt mit 5. März 2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 2. Juli 2007, LGBl Nr 49, mit der nähere Bestimmungen für Vorsorgemaßnahmen zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen in nicht gewerblichen Seveso-II-Betrieben festgelegt werden, außer Kraft.

(2) in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 105/2020 tritt mit 30. Oktober 2020 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.