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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. 8790/9-0

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung hat am 29. September 1998 auf Grund des § 94c der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl.Nr. 159/1960, in der Fassung BGBl. I Nr. 92/1998, verordnet:

Bundes- und Landesstraßen

Der Stadtgemeinde Schwechat wird zur Vollziehung hinsichtlich der Bundes- und Landesstraßen im Gemeindegebiet Schwechat übertragen:

1. Die Erlassung von Verordnungen gemäß § 43 Abs. 2a Ziff. 1 und Ziff. 2 der StVO 1960,

2. Die Erlassung von Bescheiden gemäß § 45 Abs. 4 und § 45 Abs. 4a der StVO 1960.

Schlußbestimmung

Diese Verordnung tritt an dem Monatsersten in Kraft, der der Kundmachung folgt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.