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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. Nr. 80/2025

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung hat am 4. November 2025 aufgrund des § 94c der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159/1960, in der Fassung BGBl. I Nr. 52/2024, verordnet:

Übertragung

Der Gemeinde Zwölfaxing wird zur Vollziehung hinsichtlich der Landesstraßen im Gemeindegebiet von Zwölfaxing übertragen:

1. die Erlassung von Verordnungen gemäß § 25 Abs. 1, § 25 Abs. 5, § 43 Abs. 2a Z 1 und Z 2 der StVO 1960 und

2. die Erlassung von Bescheiden gemäß § 45 Abs. 4 und § 45 Abs. 4a der StVO 1960.

Schlussbestimmung

Diese Verordnung tritt an dem Monatsersten in Kraft, der der Kundmachung folgt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.