Die Republik Österreich und die Schweizerische Eidgenossenschaft haben einvernehmlich durch Notenwechsel festgestellt, daß mit dem Inkrafttreten des österreichischen Bundesgesetzes vom 23. Juni 1967, BGBl. Nr. 267, über das Kraftfahrwesen am 1. Jänner 1968 die Voraussetzungen gemäß Artikel 3 zweiter Absatz des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen zufolge § 63 und im Umfang des vorzitierten Bundesgesetzes erfüllt sind.
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Stammfassung: BGBl. Nr. 84/1968
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
BGBl. Nr. 84/1968 · Stammfassung
Fassungen ab: 06.03.1968
Erfasste Bestimmungen: Art. 1
BGBl. Nr. 84/1968 ↗
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