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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. III Nr. 51/1999

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 2 Abs. 5 Z 5 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1996 (BGBlG), BGBl. Nr. 660, wird kundgemacht:

Mit Beendigung des britischen Hoheitsrechts auf Hongkong ist der Vertrag zwischen dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland und der Republik Österreich über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (BGBl. Nr. 224/1962 idF BGBl. Nr. 90/1978) auf die Sonderverwaltungsregion Hongkong ab 1. Juli 1997 nicht weiter anwendbar.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. III Nr. 51/1999 · Stammfassung

Fassungen ab: 06.03.1999

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. III Nr. 51/1999

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