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Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl Nr 54/1997

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 9 Abs. 1 bis 3 des Salzburger Volksbefragungsgesetzes, LGBl Nr 62/1985, in der geltenden Fassung wird verordnet:

(1) Als Abstimmungstag für die gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 des Gesetzes von der Landesregierung beschlossene Volksbefragung über die im wiedergegebene Frage wird Sonntag, der 5. Oktober 1997, festgelegt.

(2) Stichtag ist der 28. August 1997.

(3) Abstimmungsgebiet ist das gesamte Landesgebiet.

(4) Als Tag der Ausschreibung der Volksbefragung gilt der 21. August 1997.

Die Volksbefragung hat folgende Frage zum Gegenstand:

“Soll sich das Land Salzburg dafür einsetzen, daß die Olympischen Winterspiele im Jahr 2006 in Salzburg stattfinden?”

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.