Unwirksame Vereinbarungen
. Soweit in Vereinbarungen zum Nachteil des Verbrauchers von den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes abgewichen wird, sind sie unwirksam.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Historische Fassung vom 21.09.2026 – nicht die heutige Gesamtfassung.
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. Soweit in Vereinbarungen zum Nachteil des Verbrauchers von den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes abgewichen wird, sind sie unwirksam.