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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Historische Fassung vom 30.06.2021 – nicht die heutige Gesamtfassung.

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Unwirksame Vereinbarungen

. Soweit in Vereinbarungen zum Nachteil des Verbrauchers von den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes abgewichen wird, sind sie unwirksam.