ARTIKEL I
Standort und Sprengel der Einigungskommission
§ 1. Am Sitz der Landesregierung wird eine Einigungskommission errichtet; ihr Sprengel umfaßt das Gebiet der Stadt Wien.
Beachte: Außer Kraft getreten mit Ablauf des 10. November 2022 (Inkrafttreten des Wiener Landarbeitsrecht-Organisationsgesetzes, LGBl. für Wien Nr. 49/2022)
