Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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ARTIKEL I

Standort und Sprengel der Einigungskommission

§ 1. Am Sitz der Landesregierung wird eine Einigungskommission errichtet; ihr Sprengel umfaßt das Gebiet der Stadt Wien.

Beachte: Außer Kraft getreten mit Ablauf des 10. November 2022 (Inkrafttreten des Wiener Landarbeitsrecht-Organisationsgesetzes, LGBl. für Wien Nr. 49/2022)