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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl.Nr. 47/2017

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Z 6 des Bgld. Verlautbarungsgesetzes 2015, LGBl. Nr. 65/2014, wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 21. Juni 2017, V 79-80/2016-9, , ausgesprochen, dass die §§ 3 und 5 der „Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Podersdorf am See vom 13.12.2012 über die Einhebung von Kostenbeiträgen für die gemeinsamen Bekämpfungsmaßnahmen gegen Stare im Jahre 2012“, kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel von 14. Dezember 2012 bis 2. Jänner 2013, sowie die §§ 3 und 5 der „Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Podersdorf am See vom 19.11.2014 über die Einhebung von Kostenbeiträgen für die gemeinsamen Bekämpfungsmaßnahmen gegen Stare im Jahre 2014“, kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel von 20. November bis 5. Dezember 2014, wegen Verstoßes gegen , als gesetzwidrig aufgehoben werden.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.