Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 11. März 1986, Zl. V 32/85-6, festgestellt, daß die §§ 1 und 2 der Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 30. Juli 1984 betreffend Preisbestimmung für Milch, kundgemacht im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 1. August 1984, gesetzwidrig waren.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: BGBl. Nr. 331/1986
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG wird kundgemacht:
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
BGBl. Nr. 331/1986 · Stammfassung
Fassungen ab: 28.06.1986
Erfasste Bestimmungen: Art. 1
BGBl. Nr. 331/1986 ↗
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