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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. Nr. 331/1986

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 11. März 1986, Zl. , festgestellt, daß die §§ 1 und 2 der Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 30. Juli 1984 betreffend Preisbestimmung für Milch, kundgemacht im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 1. August 1984, gesetzwidrig waren.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. Nr. 331/1986 · Stammfassung

Fassungen ab: 28.06.1986

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. Nr. 331/1986

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