Alle Rechtstexte

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: BGBl. II Nr. 173/2005

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 18. März 2005,

, festgestellt, dass die Wortfolge „- die medizinische Hauskrankenpflege ()“ in § 38 sowie im Anhang 6 die Z 3 der Satzung 1999 der Wiener Gebietskrankenkasse, Soziale Sicherheit 1999, Amtliche Verlautbarung Nr. 70/1999, in der Fassung der

2. Änderung der Satzung 1999, Soziale Sicherheit 2001, Amtliche Verlautbarung Nr. 86/2001, der 3. Änderung der Satzung 1999, Soziale Sicherheit 2001, Amtliche Verlautbarung Nr. 99/2001, sowie der

4. Änderung der Satzung 1999, Soziale Sicherheit 2001, Amtliche Verlautbarung Nr. 161/2001, gesetzwidrig waren.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. II Nr. 173/2005 · Stammfassungkundgemacht am 13.06.2005

Fassungen ab: 14.06.2005

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

Feststellung der Gesetzwidrigkeit einer Wortfolge in der Satzung 1999 der Wiener Gebietskrankenkasse durch den Verfassungsgerichtshof

BGBl. II Nr. 173/2005

In der amtlichen Quelle sind keine parlamentarischen Materialien angegeben.