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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. I Nr. 51/2006

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 140 Abs. 5 B-VG und gemäß § 64 Abs. 2 sowie § 65 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 8. März 2006,

, dem Bundeskanzler zugestellt am 29. März 2006, zu Recht erkannt:

„1. Die Wortfolgen „... ein weiterer Rechtszug sowie ...“ in

§ 70 Abs. 2 und die Wortfolgen „ ... der Nichtigkeitsabteilung ...“

in § 74 Abs. 1 des Patentgesetzes 1970, BGBl. Nr. 259/1970, waren

verfassungswidrig.

2. Die Wortfolgen „... der Nichtigkeitsabteilung ...“ in §§ 70

Abs. 3 und 138 Abs. 1 sowie § 139 Abs. 1 des Patentgesetzes 1970, BGBl. Nr. 259/1970, waren bis zum Ablauf des 30. Juni 2005 verfassungswidrig.“

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. I Nr. 51/2006 · Stammfassungkundgemacht am 24.04.2006

Fassungen ab: 25.04.2006

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass Wortfolgen in §§ 70 Abs. 2 und 3, 74 Abs. 1, 138 Abs. 1 sowie § 139 Abs. 1 des Patentgesetzes 1970 verfassungswidrig waren

BGBl. I Nr. 51/2006

In der amtlichen Quelle sind keine parlamentarischen Materialien angegeben.