Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 4. März 2006, , , dem Bundeskanzler zugestellt am 11. April 2006, zu Recht erkannt:

„Die Wortfolge „und 175 Abs. 1“ in § 177 Abs. 1 sowie die Wortfolge „Bauaufträge ..... 2 500 €“ in der fünftletzten Zeile des Anhanges X jeweils des Bundesvergabegesetzes, BGBl. I Nr. 99/2002, war verfassungswidrig.“