Alle Rechtstexte

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: BGBl. I Nr. 4/2007

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 140 Abs. 5 B-VG und gemäß § 64 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht:

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. I Nr. 4/2007 · Stammfassungkundgemacht am 20.02.2007

Fassungen ab: 21.02.2007

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass einzelne Wortfolgen in § 177 Abs. 1 des Bundesvergabegesetzes 2002 verfassungswidrig waren

BGBl. I Nr. 4/2007

In der amtlichen Quelle sind keine parlamentarischen Materialien angegeben.