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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. I Nr. 46/2001

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 140 Abs. 5 und 6 und gemäß §§ 64 Abs. 2 und 65 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 26. Februar 2001, , dem Bundeskanzler zugestellt am 23. März 2001, ausgesprochen, dass die Wortfolge “ , wenn der geschätzte Auftragswert ohne Umsatzsteuer mindestens 400 000 ECU,” in § 9 Abs. 1 Z 1 des Bundesvergabegesetzes 1997, BGBl. I Nr. 56, verfassungswidrig war.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. I Nr. 46/2001 · Stammfassung

Fassungen ab: 05.05.2001

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. I Nr. 46/2001

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