Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 30. November 2000, G 110, 111/99-8, dem Bundeskanzler zugestellt am 19. Dezember 2000, ausgesprochen, dass die Wortfolge “dann, wenn der geschätzte Auftragswert ohne Umsatzsteuer mindestens fünf Millionen ECU beträgt” in § 3 Abs. 1 des Bundesvergabegesetzes, BGBl. Nr. 462/1993, verfassungswidrig war.
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: BGBl. I Nr. 8/2001
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß Art. 140 Abs. 5 und 6 und gemäß §§ 64 Abs. 2 und 65 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht:
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
BGBl. I Nr. 8/2001 · Stammfassung
Fassungen ab: 19.01.2001
Erfasste Bestimmungen: Art. 1
BGBl. I Nr. 8/2001 ↗
Materialien sind dieser Kundmachung noch nicht zuverlässig zugeordnet.
