Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 24. September 2002, Z , , dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, zugestellt am 31. Oktober 2002, ausgesprochen, dass die Wortfolge “2 und” in § 2 Abs. 1 Z 1 der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der für Auftraggeber im Bereich der Bauleistungen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten der Anwendungsbereich des 4. Teiles des Bundesvergabegesetzes 1997 erweitert wird - Erstreckungsverordnung 2000, BGBl. II Nr. 35, gesetzwidrig war.