Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 11. Oktober 2006, , , dem Bundeskanzler zugestellt am 27. Oktober 2006, zu Recht erkannt:

„Die Wortfolge „, 171 Abs. 1“ in § 177 Abs. 1 und die Wortfolge „Liefer- und Dienstleistungsaufträge ........“ in der letzten Zeile des Anhanges X jeweils des Bundesvergabegesetzes, BGBl. I Nr. 99/2002, war verfassungswidrig.“