Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 24. September 2002, , , dem Bundeskanzler zugestellt am 29. Oktober 2002, ausgesprochen, dass die Wortfolge “Bau- und” in § 14 Abs. 1 Z 3 des Bundesgesetzes über die Vergabe von Aufträgen (Bundesvergabegesetz 1997 - BVergG), BGBl. I Nr. 56, verfassungswidrig war.