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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. I Nr. 159/2002

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 140 Abs. 5 B-VG wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 24. September 2002, , , dem Bundeskanzler zugestellt am 30. Oktober 2002, ausgesprochen, dass die Wortfolge “2 und” in § 14 Abs. 1 Z 2 des Bundesgesetzes über die Vergabe von Aufträgen (Bundesvergabegesetz 1997 - BvergG), BGBl. I Nr. 56/1997, verfassungswidrig war.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. I Nr. 159/2002 · Stammfassung

Fassungen ab: 04.12.2002

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. I Nr. 159/2002

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