Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 2. Dezember 1992, , , , , , , , , , dem Bundeskanzler zugestellt am 11. Dezember 1992, ausgesprochen, daß die Wortfolge „nach Vollendung des 65. Lebensjahres, die Versicherte“ im § 130 Abs. 1 des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes, BGBl. Nr. 560/1978, in der Fassung des Art. II Z 6 lit. a des Sozialrechts-Änderungsgesetzes 1991, BGBl. Nr. 157, bis zum Ablauf des 30. November 1991 verfassungswidrig war.