Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 4. März 2006, , , der Bundesregierung zugestellt am 11. April 2006, zu Recht erkannt:

„Die Wortfolge „Bauaufträge ...... 2 500 €“ in der fünftletzten Zeile des § 1 der Verordnung der Bundesregierung betreffend die Gebühren für die Inanspruchnahme des Bundesvergabeamtes, BGBl. II Nr. 324/2002, war gesetzwidrig.“