„Die Wortfolge „Bauaufträge ..... 5 000 €“ in der vorletzten Zeile des § 1 der Verordnung der Bundesregierung betreffend die Gebühren für die Inanspruchnahme des Bundesvergabeamtes, BGBl. II Nr. 324/2002, war gesetzwidrig.“
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: BGBl. II Nr. 174/2006
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG und gemäß § 60 Abs. 2 und § 61 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht:
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
BGBl. II Nr. 174/2006 · Stammfassungkundgemacht am 28.04.2006
Fassungen ab: 29.04.2006
Erfasste Bestimmungen: Art. 1
Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass eine Wortfolge in der vorletzten Zeile des § 1 der Verordnung der Bundesregierung betreffend die Gebühren für die Inanspruchnahme des Bundesvergabeamtes gesetzwidrig war
BGBl. II Nr. 174/2006 ↗In der amtlichen Quelle sind keine parlamentarischen Materialien angegeben.
