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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. II Nr. 164/2003

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 27. November 2002, , dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit zugestellt am 9. Jänner 2003, zu Recht erkannt, dass die Wortfolge “gemäß § 202 Abs. 1 Z 3 GewO 1994” in § 1 Abs. 2 der Baugewerbe-Befähigungsnachweisverordnung, BGBl. Nr. 294/1996, gesetzwidrig war.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. II Nr. 164/2003 · Stammfassung

Fassungen ab: 01.03.2003

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. II Nr. 164/2003

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