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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. Nr. 264/1991

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 140 Abs. 4 und 5 B-VG und gemäß § 64 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 5. März 1991, , , dem Bundeskanzler zugestellt am 3. Mai 1991, ausgesprochen, daß der Ausdruck „Stiefeltern,“ in § 36 Abs. 2 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977, BGBl. Nr. 609, verfassungswidrig war.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. Nr. 264/1991 · Stammfassung

Fassungen ab: 06.06.1991

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. Nr. 264/1991

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