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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. I Nr. 116/2002

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 140 Abs. 5 B-VG wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 29. Juni 2002, , dem Bundeskanzler zugestellt am 16. Juli 2002, ausgesprochen, dass die Ziffern 2 und 3 des § 121 Abs. 5 des Bundesgesetzes vom 7. Juli 1988 über die Besteuerung des Einkommens natürlicher Personen (Einkommensteuergesetz 1988 - EStG 1988), BGBl. Nr. 400, in der Fassung BGBl. I Nr. 142/2000, verfassungswidrig waren.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. I Nr. 116/2002 · Stammfassung

Fassungen ab: 07.08.2002

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. I Nr. 116/2002

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