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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. I Nr. 134/1997

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 140 Abs. 4 und 5 B-VG und gemäß § 64 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 1. Oktober 1997, , , dem Bundeskanzler zugestellt am 14. November 1997, ausgesprochen, daß die Wortfolge „in der Regel“ in § 32 Abs. 4 des Wasserrechtsgesetzes 1959, BGBl. Nr. 215, in der Fassung vor der Wasserrechtsgesetz-Novelle 1990, BGBl. Nr. 252, verfassungswidrig war.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. I Nr. 134/1997 · Stammfassung

Fassungen ab: 13.12.1997

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. I Nr. 134/1997

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